Jeder, der bereits den ein oder anderen Umzug hinter sich hat kennt das Problem - die Endreinigung bei Auszug. Gehören Sie zu den Menschen die bereits die ein oder andere Wohnung gewechselt haben? Dann wissen Sie ganz genau wie stressig und nervenaufreibend dies sein kann. Vielleicht haben Sie aber gerade einen Umzug vor sich? Dann lassen Sie es sich gesagt sein - im Nu ist das nicht getan!
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Die Endreinigung bei Auszug
Die Liste der zu erledigenden Arbeiten lang und in der neuen Wohnung warten mindestens genauso viele Arbeiten. Auch wenn die alte Wohnung leer zurückbleibt wenn der Umzugswagen mit all den Möbeln in Richtung neue Wohnung fährt, so muss sie noch gereinigt hinterlassen werden. da kommt einem ein professioneller Reinigungsdienst ganz recht! Er erledigt das alles im Handumdrehen und man selbst ganz sich voll und ganz auf das neue Kapitel einlassen. Denn die Fachleute wissen nicht nur, wie sie effizient und gründlich reinigen, sie bringen ihr benötigtes Equipment auch selbst mit. Die Wohnung kann in einem einwandfreien Zustand verlassen und spart enorm an Zeit. Wie lange für die Reinigung benötigt wird, hängt von der Größe der Wohnung und vom Grad der Verschmutzung ab.
Was heißt eigentlich "besenrein" für die Endreinigung bei Auszug?
Die Wohnung ist nach Auszug besenrein zu übergeben: So lautet der entsprechende Passus, der den meisten bekannt ist. Während es Vermieter gibt, die bei Auszug eine staubfreie und absolut saubere Wohnung erwarten, gibt es auf der anderen Seite Mieter, die schnell mit dem Besen durch die Zimmer toben und meinen, das reiche doch aus. Wer nach dem Auszug ohne Missverständnisse seinen Schlüssel übergeben möchte, sollte die folgenden Tipps beachten:
Endreinigung bei Auszug: Was Sie beachten sollten
- Die Wohnung muss vollständig geräumt sein; In den Ecken dürfen weder Kartons noch Müllsäcke stehen. Alle Möbel, die dem Mieter gehören, müssen aus Wohnung und Keller entfernt worden sein.
- Der Fußboden muss ordentlich gekehrt sein
- Sollten an Wänden, Decken und Böden grobe Verschmutzungen sein, müssen diese entfernt werden
- Gehören zu der Wohnung Dachboden, Keller und Garage, müssen auch die von Spinnweben befreit und gekehrt sein
- Ist der Terrassen- oder Balkonboden mit einer schmierigen Schicht vom letzten Winter noch überzogen, muss diese entfernt werden
- Reste von Aufklebern auf Fensterscheiben oder Türen, sowie andere Verschmutzungen müssen ebenfalls entfernt werden
- Bleibt die Einbauküche in der Wohnung? Dann dürfen weder Lebensmittel noch andere Reste darin bleiben. Sämtliche fettigen Stellen sind ordentlich abzuwischen
- Kalkablagerungen, beispielsweise an den Armaturen in Bad oder Küche, sollten ebenfalls gesäubert werden
Ein Blick in den Mietvertrag hilft
Manchmal ist man als Mieter auch zu mehr als nur einer besenreinen Übergabe verpflichtet. Sind sie sich nicht ganz sicher? Dann werfen Sie einfach einen Blick in Ihren Mietvertrag. Es kann durchaus möglich sein, dass eine gründliche Endreinigung bei Auszug erwartet wird. Sollte im Mietvertrag zum Punkt der Wohnungsübergabe nichts vereinbart sein, ist es dennoch ratsam die Wohnung besenrein zu übergeben. Auch wenn Abnutzungsspuren zum Wohnen dazugehören, Schäden und grober Schmutz sollten beim Auszug beseitigt werden. Das ist einfach fair - schließlich möchte niemand den Schmutz des Vorgängers beseitigen müssen.
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Keine Zeit ist dabei eine gute Ausrede: Mit unserer professionellen Hilfe ist die Reinigung der Wohnung beim Auszug wirklich schnell erledigt. In der Regel umfasst die Endreinigung das Putzen von Fußböden und Fenstern. Sind zusätzlich Balkon und Keller zu reinigen, muss das entsprechend vereinbart werden.
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